Der Beruf Informationselektroniker entstand aus dem früheren Beruf des Radio- und Fernsehtechnikers, sowie des Büroinformationselektronikers. Am 12. Juli 1999 fiel der Entschluss, die beiden Berufsbilder zum Informationselektroniker zusammenzuführen und in zwei Fachrichtungen einzuteilen. Radio- und Fernsehtechniker: "Informationselektroniker für Geräte- und Systemtechnik" Büroinformationselektroniker: "Informationselektroniker für Bürosystemtechnik".
Der Berufsschulunterricht ist im ersten Jahr weitestgehend gleich, nur die wenigen unterschiedlichen Bestandteile finden in separaten Klassen bzw. Unterrichtsblöcken statt. Die Argumentation dieser Entscheidung basiert auf der Annahme, dass die Berufsbilder in ihren Tätigkeitsbereichen große Schnittmengen aufweisen, was sich in der Praxis aber nur bedingt nachvollziehen lässt. Die wenigsten Ausbildungsbetriebe decken sowohl das Segment der Unterhaltungselektronik als auch das der Bürotechnik ab. Aus diesem Grund gestaltet sich der betriebliche Teil der Ausbildung oft als schwierig.
Weiterbildungsmöglichkeiten
Meister (HWK):
Es besteht die Möglichkeit, eine Weiterbildung zum Informationstechnikermeister zu absolvieren. Aufgrund gesetzlicher Einschränkungen bezüglich der Bezeichnung "Techniker" ist es zwar nicht möglich, den Ausbildungsberuf "Informationstechniker" zu nennen, wohl aber den zum Meister weitergebildeten Elektroniker. Eine nachgewiesene Gesellenzeit ist für die Weiterbildung zum Meister nur nötig, wenn die Gesellenprüfung in einem fachfremden Berufsfeld (bsp. Tischler) abgelegt wurde. Sonst gibt es, im Gegensatz zu früher, keine einzuhaltende Gesellenzeit vor der Meisterprüfung. Mit abschließen der Meisterprüfung darf der Meister einen eigenen Betrieb gründen und Lehrlinge ausbilden.
Techniker:
Alternativ kann ein Studium zum "staatlich geprüften Techniker" oder "staatlich geprüften Informatiker" absolviert werden. Als Zugangsvoraussetzungen gelten:
Haupt- oder Realschulabschluss; oder Abitur, sowie Berufsschulabschluss und eine technische Berufsausbildung oder einschlägige Berufspraxis 5 Jahre Berufspraxis zum Zeitpunkt der Prüfung. Grundsätzlich kann sich ein Techniker in die Handwerksrolle eintragen lassen und einen Betrieb führen sowie Lehrlinge ausbilden (ADA Schein vorausgesetzt). In einigen Bundesländern wird mit erreichen des Techniker-Abschlusses die Fachhochschulreife erworben, welches ein Studium an einer Hochschule ermöglicht (z.B.: Ingenieursstudium Elektrotechnik).